Alter Fischmarkt 1, Münster
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Info
Jürgen Föcking vor dem Amtsgericht Münster

"Wer kämpft, kann verlieren. 
Wer nicht kämpft, hat schon verloren."

Bertolt Brecht

24 -Stunden-Notfalltelefon bei Durchsuchungen und Verhaftungen: 0173 2153152

Ihr Fachanwalt in Strafrecht mit ständigen Bürositz im Centrum von Münster - nicht nur mit einer Telefonummer oder einem Briefkasten.

24 -Stunden-Notfalltelefon bei Durchsuchungen und Verhaftungen:
0173 2153152

Jürgen Föcking, LL.M
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Magister Legum Steuerrecht

Auf Straf- und Steuerrecht spezialisiert

Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger berate und vertrete ich Privatpersonen in allen Rechtsgebieten und verteidige bei allen Strafvorwürfen, wie z. B. bei Betrug, Diebstahl, Körperverletzung, bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Steuerhinterziehung, in Zollstrafverfahren oder bei Sozialabgabenbetrug.

Unternehmen betreue ich in allen steuerrechtlichen und steuerstrafrechtlichen Fällen. Dabei möchte ich meine Tätigkeit nicht als Konkurrenz zu den Steuerberatern verstehen, sondern ich arbeite mit ihnen - falls erwünscht - eng zusammen, um für die Mandanten die bestmögliche und schnellste Lösung zu erreichen.

Sollten Sie Opfer einer Straftat, z. B. einer Körperverletzung, geworden sein, vertrete ich Ihre Rechte während des Strafverfahrens, aber auch bei der Durchsetzung Ihres Schadensersatzanspruches.

Ich berate und vertrete Sie auch in allen Bereichen des Verkehrsrechts, von der Unfallschadensabwicklung bis zum Bußgeld- und Verkehrsstrafverfahren.

Eine Erstberatung erfolgt innerhalb von 24 Stunden.


Meine Aufgabe als Ihr Rechtsanwalt ist es, Ihnen ein sachgerechtes Verfahren zu gewährleisten. Als Ihr Strafverteidiger ist es meine Pflicht dafür zu sorgen, dass das gegen Sie laufende Ermittlungs-, Straf oder Ordnungswidrigkeitsverfahren mit dem besten Ergebnis und möglichst schnell abgewickelt wird. Dazu gehört es, entlastende Umstände zu erkennen und zu finden, die Beweise der Ermittlungsbehörden zu prüfen und ihnen entgegenzutreten.

Sie sollten an eines denken: Je eher Sie einen Strafverteidiger beauftragen, desto besser sind die Verteidigungsmöglichkeiten. Warten Sie nicht bis zur Eröffnung des Strafverfahrens vor dem Gericht, effektive Verteidigung beginnt im Ermittlungsverfahren.

Im Rahmen der Vertretung meiner Mandanten bin ich nicht nur in Münster und Umgebung, sondern bundesweit tätig und trete als Verteidiger vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten auf.

Unterschirft Jürgen Föcking