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"Es ist keine Schande hinzufallen,
aber es ist eine Schande, einfach liegenzubleiben."

Theodor Heuss

24 -Stunden-Notfalltelefon bei Durchsuchungen und Verhaftungen: 0173 2153152

Rechtsschutzversicherung

Der Umfang der Kostenübernahme Ihrer Rechtsschutzversicherung richtet sich grundsätzlich nach dem von Ihnen abgeschlossenen Vertrag.

Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt unter Umständen auch die Kosten einer Vertretung bzw. Verteidigung durch einen Rechtsanwalt bei fahrlässig begangenen Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, nicht aber bei Vorsatztaten. Als Vorsatztaten bezeichnet man Taten, die der Täter willentlich und wissentlich ausführt.

Im nichtverkehrsrechtlichen Bereich besteht damit der Versicherungsschutz für solche Vergehen, die sowohl durch Vorsatz als auch durch Fahrlässigkeit begangen werden können. (z.B. Körperverletzung).

Für Vergehen wie z.B. Diebstahl, Betrug oder Beleidigung besteht kein Versicherungsschutz, da diese Vergehen nur auf Vorsatz beruhen können und nicht auch auf Fahrlässigkeit. Dabei ist nicht relevant ob der Vorwurf berechtigt ist und wie das Strafverfahren ausgeht. Eine Einstellung nach § 170 II StPO führt in der Regel nicht dazu, dass die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.

Im verkehrsrechtlichen Bereich besteht der Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bei dem Vorwurf eines verkehrsrechtliches Vergehens.

Wird dem Versicherungsnehmer vorsätzliches Handeln rechtskräftig bewiesen, entfällt, auch rückwirkend, der Versicherungsschutz.

Daraus folgt, dass Ihre Rechtsschutzversicherung für die meisten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr die Kosten übernimmt, sowohl die Gerichtskosten als auch die Rechtsanwaltskosten.

Aber Achtung:
Sollte sich während des Verfahrens herausstellen, dass die jeweilige Tat vorsätzlich begangen wurde, so entfällt rückwirkend der Rechtsschutz.

Mein Tipp:
Ein Anruf bei Ihrer Rechtsschutzversicherung zur Klärung der Kostenübernahme genügt. Gerne übernehme ich dieses Telefonat auch für Sie.

Den Anwalt Ihres Vertrauens können Sie in jedem Fall selbst auswählen.

Gegen Jugendkriminalität - Warnschussarrest ab 01.09.2012 möglich

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Jürgen Föcking, LL.M
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Magister Legum Steuerrecht