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Bücher Strafverfahren

"Es ist keine Schande hinzufallen,
aber es ist eine Schande, einfach liegenzubleiben."

Theodor Heuss

24 -Stunden-Notfalltelefon bei Durchsuchungen und Verhaftungen: 0173 2153152

Die Nebenklage 

Opfer bestimmter Straftaten können sich einem Strafverfahren als „Nebenkläger“ anschließen.

Nebenklageberechtigte

Wer zur Nebenklage berechtigt ist, ergibt sich aus § 395 StPO.

So kommt unter anderem eine Nebenklage in Betracht, wenn Sie Opfer von

  • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 
    (§§ 174-174 c, 176 -180, 180 b, 181, 187 StGB
  • Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit 
    (§§ 221, 223-226, 340 StGB)
  • Straftaten gegen die persönliche Freiheit 
    (§§ 234-235, 239 Abs. 3, 239a, 239b StGB)
  • versuchten Straftaten gegen das Leben 
    (§§ 211,212 StGB

sind. 

Auch Eltern, Kinder, Geschwister und Ehegatten eines durch eine rechtswidrige Tat Getöteten können sich mit der Nebenklage anschließen. (Mord und Totschlag)

Die Nebenklage gegen Jugendliche (bis 18 Jahre alt) ist grundsätzlich ausgeschlossen. Nur wenige Ausnahmen sind nach § 80 Abs. 3 JGG zulässig. Die Nebenklage gegen Heranwachsende (18 -21 Jahre alt) ist nunmehr zulässig.

Stellung des Nebenklägers

Durch die Nebenklage haben Sie weitreichende Einflussmöglichkeiten auf das Strafverfahren. Sie können mit Hilfe Ihres Anwaltes aktiv am Strafverfahren teilnehmen und sind nicht nur Zeuge.

Die Rechte des Nebenklägers unterscheiden sich nämlich nicht wesentlich von den Rechten der übrigen Prozessbeteiligten, wie z. B. der Staatsanwaltschaft und Verteidigung. 

So hat der Nebenkläger beispielsweise folgende Rechte: 

  • das Recht zur dauernden Anwesenheit in der Hauptverhandlung. Auch wenn diese nicht öffentlich ist oder der Nebenkläger als Zeuge in Betracht kommt (ein Zeuge darf sich ansonsten vor seiner Aussage nicht im Sitzungssaal aufhalten)
  • das Recht Richter oder Sachverständige wegen Befangenheit abzulehnen
  • das Recht Fragen an Zeugen, Sachverständige oder auch den Angeklagten zu stellen
  • das Recht eigene Beweisanträge oder sonstige Anträge zu stellen (wie z. B. Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit, oder auf Ausschluss des Angeklagten bei der Vernehmung eines Opferzeugen)
  • das Recht Erklärungen abzugeben 
  • das Recht auf ein eigenes Plädoyer. 

Wann kann man sich als Nebenkläger anschließen? 

Nebenklageberechtigte können sich in jeder Lage des Verfahrens anschließen.

Hinweis: Die Entscheidung über den Zeitpunkt der Antragsstellung steht im Ermessen des Nebenklägers. In der Regel ist ratsam, so früh als möglich die Anschlusserklärung einzureichen.

Der Opferanwalt 

Sie haben das Recht sich jederzeit der Hilfe eines Anwalts zu bedienen.

Hinweis: Akteneinsicht erhalten Sie nur über einen Anwalt.

Dieses Recht sollten Sie auch in Anspruch nehmen, denn nur so ist gewährleistet, dass Ihre Rechte und Belange in der strafrechtlichen Hauptverhandlung durchgesetzt werden. Die Einhaltung der Formalien eines Strafverfahrens – zum Beispiel einen Beweisantrag zu formulieren – ist nur durch einen Anwalt gewährleistet.

 

Gegen Jugendkriminalität - Warnschussarrest ab 01.09.2012 möglich

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Jürgen Föcking, LL.M
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Magister Legum Steuerrecht