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24 -Stunden-Notfalltelefon bei Durchsuchungen und Verhaftungen: 0173 2153152

Presseberichte

Der Anwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Soweit die Presse über Verfahren berichtet, ist meine Tätigkeit für die Öffentlichkeit wahrnehmbar. Auf den nächsten Seiten finden Sie eine Auswahl von Veröffentlichungen über Verfahren, in denen ich als Strafverteidiger verteidigt habe. Allerdings bin ich jederzeit bemüht - im Interesse meiner Mandanten - das Strafverfahren still und leise zu Ende zu bringen. Der Gang an die Öffentlichkeit ist nur selten vorteilhaft für den Mandanten, dies gilt insbesondere für das Steuerstrafverfahren.

Gegen Jugendkriminalität - Warnschussarrest ab 01.09.2012 möglich

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Jürgen Föcking, LL.M
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Magister Legum Steuerrecht