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Der Anwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Soweit die Presse über Verfahren berichtet, ist meine Tätigkeit für die Öffentlichkeit wahrnehmbar. Hier finden Sie eine Auswahl von Veröffentlichungen über Verfahren, in denen ich als Strafverteidiger verteidigt habe. Allerdings bin ich jederzeit bemüht - im Interesse meiner Mandanten - das Strafverfahren still und leise zu Ende zu bringen. Der Gang an die Öffentlichkeit ist nur selten vorteilhaft für den Mandanten, dies gilt insbesondere für das Steuerstrafverfahren.
16.03.2023
Ermittlungserfolg für die Polizei: Nach Handel mit mehr als einer Tonne Betäubungsmittel haben Beamte mehrere tatverdächtige Dealer festgenommen.
vollständiger Bericht in den Westfälsichen Nachrichten am16.03.2023
Strafverteidiger: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Jürgen Föcking
Münster: Die Irrfahrt in der eigentlich abgesperrten münsterischen Innenstadt im Dezember 2022 wird jetzt juristisch aufgearbeitet. Mit einer Freiheitsstrafe muss der Fahrer, der erst auf dem Prinzipalmarkt gestoppt wurde, aber nicht rechnen.
vollständiger Bericht in den Westfälsichen Nachrichten am 27.04.2023
Strafverteidiger: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Jürgen Föcking
Münster: Schläge, Tritte, Beleidigungen und Schlimmeres soll eine Frau über Jahre hinweg durch Mitglieder ihrer angeheirateten Familie erlitten haben. Doch vor dem Landgericht wollte die Frau keine Angaben mehr machen.
vollständiger Bericht in den Westfälsichen Nachrichten am 08.05.2023
Strafverteidiger: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Jürgen Föcking
Münster: Dritter Tag im Prozess um die Irrfahrt über den Weihnachtsmarkt: Mehrere Zeugen haben vor dem Landgericht berichtet, wie sie die Geschehnisse aus dem vergangenen Dezember wahrgenommen haben. Eine schwangere Frau fürchtete um ihr Leben.
vollständiger Bericht in den Westfälsichen Nachrichten am 02.06.2023
Strafverteidiger: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Jürgen Föcking
Das Landgericht Münster hat am Montagnachmittag ein Urteil im Prozess gegen einen 26 Jahre alten Mann gefällt, der im Streit mit seinem 24 Jahre alten Kumpel plötzlich ein Messer zog und zustach.
Im Prozess gegen einen 26-Jährigen, dem versuchter Mord vorgeworfen wurde, gibt es nun ein Urteil. Verurteilt wurde er wegen einer gefährlichen Körperverletzung, nicht wegen versuchten Mordes.
vollständiger Bericht in den Westfälsichen Nachrichten am14.08.2023
Strafverteidiger: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Jürgen Föcking